Der Kommissions-Beschluss zum spanischen True-Lease-Modell in Zusammenhang mit Schiffskäufen ist laut Europäischem Gerichtshof insofern nichtig, als er die beteiligten Investoren als die einzigen Begünstigten der als unzulässig eingestuften Beihilfe bezeichnet. Nichtig sei auch die Anordnung der Kommission, den gesamten Betrag der Beihilfe ausschließlich von den Investoren und nicht von den Reedereien zurückzufordern.
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