Mittwoch, 8.7.2020
Mieter unrenoviert übernommener Wohnungen können Anspruch auf "frische" Renovierung haben – unter Kostenbeteiligung

Langjährige Mieter einer unrenoviert übernommenen Wohnung, auf die die Schönheitsreparaturen nicht wirksam abgewälzt wurden, können vom Vermieter eine "frische" Renovierung verlangen, wenn sich der Dekorationszustand wesentlich verschlechtert hat. Allerdings müssen sie sich – regelmäßig zur Hälfte – an den Kosten beteiligen. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteilen vom 08.07.2020 in zwei Verfahren entschieden.

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