Das Schlachten ohne Betäubung nach jüdischen oder muslimischen Riten darf nicht verboten werden. Denn das widerspräche der in der europäischen Grundrechtecharta verankerten Religionsfreiheit, meint der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Gerard Hogan. Das Urteil des EuGH wird in einigen Wochen erwartet.
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