Mittwoch, 16.2.2022
Überobligatorische Beiträge zu Schweizer Pensionskasse steuerpflichtig

Die Erhöhung des steuerpflichtigen Arbeitslohns um überobligatorische Arbeitgeberbeiträge zu einer umhüllenden öffentlich-rechtlichen Pensionskasse sowie eine diesbezüglich vom Finanzamt vorgenommene Schätzung des obligatorischen Anteils der Beiträge zur Schweizer Pensionskasse ist nicht zu beanstanden. Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 18.11.2021 unter Zulassung der Revision entschieden.

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Mittwoch, 3.6.2020
Überobligatorische Arbeitgeberbeiträge zu St. Galler Pensionskasse in der Schweiz sind Arbeitslohn

Überobligatorische Arbeitgeberbeiträge in die als öffentlich-rechtliche Stiftung organisierte St. Galler Pensionskasse (Schweiz) sind steuerpflichtiger Arbeitslohn und nicht als Sonderausgaben abzugsfähig. Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Gerichtsbescheid vom 07.04.2020 entschieden und die Klage eines Grenzgängers, der als öffentlich-rechtlicher Angestellter im Kanton St. Gallen arbeitet, abgewiesen. Gegen die Entscheidung ist beim Bundesfinanzhof die Revision anhängig.

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