Dienstag, 2.2.2021
Schweigerecht in Insider-Verfahren bei Gefahr strafrechtlicher Sanktionen

Eine natürliche Person, gegen die die Behörden wegen Insidergeschäften ermitteln, hat das Recht zu schweigen, wenn sich aus ihren Antworten ihre Verantwortlichkeit für eine mit Verwaltungssanktionen strafrechtlicher Natur bewehrte Zuwiderhandlung oder ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit ergeben könnte. Dies hat der Europäische Gerichtshof am 02.02.2021 entschieden, aber auch Grenzen des Schweigerechts festgelegt.

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