Mittwoch, 2.9.2020
Schutzlose Lage im Sexualstrafrecht wird nur objektiv bestimmt
Ein Kind, das an einen verlassenen Ort gebracht und dort sexuell missbraucht wird, befindet sich in einer schutzlosen Lage im Sinn des § 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB - selbst dann, wenn es sich dessen nicht bewusst ist. Damit hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 02.07.2020 erstmalig entschieden, dass dieses Tatbestandsmerkmal vom Erleben des Opfers unabhängig bestimmt wird. Mehr lesen