Ein Schüler kann nicht allein wegen des Verhaltens seines Vaters gegenüber Schulleitung und Lehrerschaft an eine andere Schule überwiesen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren am 23.11.2020 entschieden. Für diesen erheblichen Eingriff in Grundrechte des Schülers gebe es in einem solchen Fall keine Rechtsgrundlage.
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