Auch für Schüler, die in der Klasse nicht unmittelbare Sitznachbarn eines an Corona erkrankten Mitschülers sind, darf Quarantäne angeordnet werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Arnsberg in einem Eilverfahren entschieden und den Antrag einer Grundschülerin abgelehnt, die – wie die übrige Klasse – in Quarantäne geschickt worden ist.
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