Vergabeverfahren zur Erbringung von Schulbegleitungen für Kinder mit Behinderung an Düsseldorfer Schulen sind unzulässig. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden und ein durchgeführtes Vergabeverfahren für rechtswidrig erklärt. Die Ausschreibung verstoße gegen Vorgaben des SGB XII, das vorrangige differenzierte Regelungen für Leistungen der Eingliederungshilfe enthalte.
Mehr lesen