Donnerstag, 27.10.2022
Vergabeverfahren zur Erbringung von Schulbegleitungen an Düsseldorfer Schulen rechtswidrig

Vergabeverfahren zur Erbringung von Schulbegleitungen für Kinder mit Behinderung an Düsseldorfer Schulen sind unzulässig. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden und ein durchgeführtes Vergabeverfahren für rechtswidrig erklärt. Die Ausschreibung verstoße gegen Vorgaben des SGB XII, das vorrangige differenzierte Regelungen für Leistungen der Eingliederungshilfe enthalte.

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