Die Ausschreibung von Schulbegleitung als Teilhabeleistung für behinderte Kinder ist sozialrechtlich nicht zulässig. Jeder Anbieter von Schulbegleitungen müsse die gleiche Chance auf Berücksichtigung haben, entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen mit rechtskräftigem Eilbeschluss vom 26.01.2022. Das Gebot der Trägervielfalt sei ein maßgeblicher Grundsatz des Rechts der Eingliederungshilfe.
Mehr lesen