Donnerstag, 3.2.2022
Vergabe von Schulbegleitung gestoppt

Die Ausschreibung von Schulbegleitung als Teilhabeleistung für behinderte Kinder ist sozialrechtlich nicht zulässig. Jeder Anbieter von Schulbegleitungen müsse die gleiche Chance auf Berücksichtigung haben, entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen mit rechtskräftigem Eilbeschluss vom 26.01.2022. Das Gebot der Trägervielfalt sei ein maßgeblicher Grundsatz des Rechts der Eingliederungshilfe.

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