Donnerstag, 10.2.2022
Kein Kindergeld bei krankheitsbedingtem Ausbildungsabbruch des Kindes

Eine Gewährung von Kindergeld wegen Berufsausbildung des volljährigen Kindes ist nicht mehr möglich, wenn das Ausbildungsverhältnis wegen einer Erkrankung des Kindes nicht nur unterbrochen, sondern beendet wurde. Handelt es sich um eine nur vorübergehende Erkrankung und ist das Kind nachweislich weiter ausbildungswillig, könne es aber als ausbildungsplatzsuchendes Kind berücksichtigt werden, so der Bundesfinanzhof.

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