Wer seine Mietrückstände innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage begleicht, erreicht damit nur, dass die außerordentliche Kündigung unwirksam wird. Der Bundesgerichtshof sieht auch weiterhin keinen Grund, von der ständigen Rechtsprechung abzuweichen und die Wirkungen einer Schonfristzahlung auf die ordentliche Kündigung auszudehnen. Dafür spreche, dass entsprechende Gesetzesvorhaben vom Gesetzgeber nicht weiter verfolgt wurden.
Mehr lesenEine vom Jobcenter vorgenommene Schonfristzahlung auf Mietschulden lässt das Widerspruchsrecht des Mieters gegen die ordentliche Kündigung nicht wiederaufleben. Ein dabei ergangenes Teilurteil gegen einen von mehreren Mietern ist unzulässig, da es zu widersprechenden Entscheidungen kommen kann. Das hat der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 01.07.2020 entschieden.
Mehr lesen