Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Edelsteinhändlers verworfen, der sich gegen seine Verurteilung wegen Mordes sowie Unterschlagung und Besitzes kinderpornografischer Schriften gewandt hatte. Die Überprüfung des auf "lebenslang" lautenden Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, erläutert der BGH.
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