Montag, 9.11.2020
Restaurant-Pächter erhält freiwillig abgegebene Schlüssel nicht zurück

Hat ein fristlos gekündigter Pächter von Restauranträumen die Schlüssel an den Verpächter freiwillig herausgegeben, kann er sie nicht anschließend im Weg des Eilrechtsschutzes zurückverlangen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 08.10.2020 entschieden. Einer freien Willensentschließung stehe auch nicht entgegen, dass der Pächter die Schlüssel auf eine polizeiliche Aufforderung hin übergeben hat.

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