Montag, 19.9.2022
Nordrhein-Westfalen scheitert mit Rückforderung von Corona-Soforthilfen

Die Rückforderung von im Frühjahr 2020 ausgezahlten Corona-Soforthilfen durch das Land Nordrhein-Westfalen ist rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit sechs Urteilen entschieden und damit den Klagen von Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmern stattgegeben. Gegen die Urteile kann das Land Berufungen einlegen. Die Urteile erfassen einen Großteil der Konstellationen von über 400 allein in Köln noch anhängigen ähnlich gelagerten Verfahren.

Mehr lesen