Dienstag, 2.5.2023
Schiedsspruch bei unbegründetem Fehlen einer Unterschrift unwirksam

Ein Schiedsspruch, der nicht von allen beteiligten Schiedsrichtern unterschrieben ist, und einen Verhinderungsvermerk aufweist, aus dem kein Grund für das Fehlen entnommen werden kann, ist unwirksam. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.

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Mittwoch, 26.5.2021
Schiedsspruch nicht innerhalb bestimmter Frist nach Verhandlung zu erlassen

Ein Schiedsgericht verstößt nicht gegen den verfahrensrechtlichen ordre public, wenn es den Schiedsspruch erst circa ein Jahr nach der mündlichen Verhandlung erlässt. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main unter Verweis darauf entschieden, dass die im Zivilprozess anwendbare Dreiwochenfrist im Schiedsverfahren nicht gelte. Der lange Abstand zwischen Verhandlung und Schiedsspruch stehe daher der Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs nicht entgegen.

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