Mittwoch, 6.10.2021
Grenzkontrollen in der EU bei ernsthafter Bedrohung innerer Sicherheit zeitlich nicht begrenzt

Die mehrfache Verlängerung von Grenzkontrollen in der Europäischen Union über die Sechs-Monats-Frist hinaus auf Grundlage derselben Ausnahme einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit ist nach Ansicht des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs Henrik Saugmandsgaard Øe zulässig. Solche Bedrohungen seien nicht notwendigerweise zeitlich begrenzt. Die Überschreitung des Sechs-Monats-Zeitraums unterliege aber besonders strengen Voraussetzungen.

Mehr lesen