Die mehrfache Verlängerung von Grenzkontrollen in der Europäischen Union über die Sechs-Monats-Frist hinaus auf Grundlage derselben Ausnahme einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit ist nach Ansicht des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs Henrik Saugmandsgaard Øe zulässig. Solche Bedrohungen seien nicht notwendigerweise zeitlich begrenzt. Die Überschreitung des Sechs-Monats-Zeitraums unterliege aber besonders strengen Voraussetzungen.
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