Montag, 16.8.2021
Scheidungsverbund entsteht unabhängig vom Parteiwillen

Ehegatten können über den aus Scheidungs- und Folgesache kraft Gesetzes eingetretenen Verbund nicht disponieren. Soll ein Versorgungsausgleich in einem isolierten Verfahren geführt werden, ist dies laut Bundesgerichtshof daher für die Entstehung des Verbunds unbeachtlich. Dafür gebe es weder ein gerichtliches Ermessen noch liege eine Wahlmöglichkeit vor – der Verbund sei zwingend.

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