Freitag, 29.1.2021
"Dinklager Goldschatz" wurde nicht "gefunden"
Ein Gartenbauunternehmer hatte auf einem Friedhof Plastikbehälter mit Goldmünzen entdeckt. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Oldenburg ist er gleichwohl kein "Finder" und auch kein "Schatzfinder" im Sinn des BGB, denn das Fundrecht gelte nicht, wenn wie hier die Münzen erst vor kurzer Zeit gezielt auf dem Friedhof versteckt worden seien. Wegen fehlender Erfolgsaussichten wurde daher Prozesskostenhilfe abgelehnt. Mehr lesen