Die geänderte Praxis des Bezirksamts Mitte von Berlin, Sondernutzungserlaubnisse für die Einrichtung von Schankvorgärten auf öffentlichem Straßenland nur noch begrenzt zu erteilen, ist nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 11.09.2020 nicht zu beanstanden. Die Einschätzung des Bezirksamtes, dass es mit Schankvorgärten vor allem nachts zu mehr Lärmbelästigungen komme, sei nachvollziehbar.
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