Dienstag, 30.3.2021
Überspannte Anforderung an Vortrag zur Schadenshöhe

Vortrag zu Zeit- und Restwert von Gegenständen ist für eine Schätzung des entstandenen Schadens nicht zwingend erforderlich. Dem Bundesgerichtshof zufolge sind an die vorzutragenden Schätzgrundlagen nur geringe Anforderungen zu stellen. Diese erhöhten sich auch nicht, wenn Ersatz auf Basis des Neuwerts geltend gemacht werde. Eine Klageabweisung trotz ausreichender Anhaltspunkte für eine Bewertung verletze das rechtliche Gehör.

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