Dienstag, 15.3.2022
Eilantrag zweier Notfallsanitäter gegen einrichtungsbezogene Impfpflicht erfolglos

Zwei Notfallsanitäter sind mit ihrem Eilantrag auf Feststellung, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht gemäß § 20a Abs. 1 IfSG in ihrem Fall nicht gilt, gescheitert. Nach dieser Vorschrift müssen die in bestimmten Einrichtungen oder Unternehmen des Gesundheitswesens und der Pflege tätigen Personen ab dem 15.03.2022 geimpft oder genesen sein. Das Verwaltungsgericht Saarlouis verwies unter anderem auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach eine einrichtungs- und unternehmensbezogene Impf- und Nachweispflicht keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken begegne.

Mehr lesen