Donnerstag, 28.4.2022
Ausnahme vom Vorrang der Leistungsklage

Fordert ein Geschädigter von einer Versicherung Schadensersatz, ist er berechtigt, zunächst einmal feststellen zu lassen, dass er dem Grunde nach einen Anspruch gegen die Versicherung hat, wenn er den versicherungsvertraglichen Bedingungen nach die Höhe des Schadens im Sachverständigenverfahren bestimmen lassen kann. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 13.04.2022 entschieden.

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