Mittwoch, 28.10.2020
Beherbergungsverbot in Sachsen-Anhalt vorläufig gekippt

Auch in Sachsen-Anhalt hat das Beherbergungsverbot vorerst keinen Bestand mehr. Das Oberverwaltungsgericht des Landes in Magdeburg hat die zugrunde liegende Regelung, mit der die Verbreitung des Corona-Virus eingedämmt werden soll, am 27.10.2020 vorläufig außer Vollzug gesetzt. Der mit dem Verbot verbundene Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsausübungsfreiheit sei voraussichtlich unverhältnismäßig, so das Gericht.

Mehr lesen