Montag, 17.8.2020
Kein Eigentumsverlust an geduldetem Überbau nach Umwandlung in WEG

Ein zur Duldung eines Überbaus verpflichteter Nachbar hat keinen Anspruch darauf, dass der überbaute Gebäudeteil erhalten bleibt. Wird zunächst das Hauptgebäude abgerissen, führt dies nicht zu einem Verlust des Eigentums am Überbau auf dem Nachbargrundstück. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 10.07.2020 entschieden.

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