Freitag, 17.3.2023
Polizeianwärter muss Ausbildungsbezüge nicht zurückzahlen

Ein während der Ausbildung entlassener Polizeikommissar-Anwärter muss seine Ausbildungsbezüge in Höhe von insgesamt rund 25.000 Euro nicht zurückzahlen. Eine Auflage aus der sich eine Rückzahlungspflicht beim Ausscheiden "im Anschluss" an die Ausbildung ergeben kann, greift nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Gießen in diesem Fall nicht.

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