Freitag, 14.1.2022
Keine Strafe ohne Gesetz

Durch eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung kann zwar rückwirkend eine Tarifbindung bezüglich des Sozialkassenverfahrens kreiert werden – strafrechtliche Handlungspflichten können dem Bundesgerichtshof zufolge aber nicht nachträglich begründet werden. Dem stehe der verfassungsrechtliche Grundsatz „Nulla poena sine lege“ entgegen.

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