Montag, 23.5.2022
Dönerspieße zweifelhafter Herkunft dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden

Dönerspieße, bei denen nicht klar ist, wo sie produziert wurden, dürfen nicht als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin unter Verweis auf EU-Recht entschieden und eine entsprechende behördliche Entscheidung im Eilverfahren bestätigt, die 121 Dönerspieße zweifelhafter Herkunft betraf.

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