Dönerspieße, bei denen nicht klar ist, wo sie produziert wurden, dürfen nicht als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin unter Verweis auf EU-Recht entschieden und eine entsprechende behördliche Entscheidung im Eilverfahren bestätigt, die 121 Dönerspieße zweifelhafter Herkunft betraf.
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