Freitag, 25.11.2022
Betriebe können steuermindernde Rückstellung für Altersfreizeit bilden
Betriebe, die ihren Mitarbeitern zusätzliche freie Arbeitstage in Form von Altersfreizeit gewähren, können hierfür laut Finanzgericht Köln eine steuermindernde Rückstellung bilden. Die Beschäftigten würden mit ihrer Arbeitskraft in Vorleistung treten, die entsprechende Gegenleistung werde vom Betrieb demgegenüber erst in der Zukunft erbracht. Seine Verpflichtung zur Gewährung zusätzlicher freier Arbeitstage sei mithin bereits vor Eintritt in die Arbeitsfreistellung entstanden. Mehr lesen