Dienstag, 31.1.2023
Bayern haftet für zu weitgehenden Rückruf von Sieber-Wurstwaren

Bayern muss dem Insolvenzverwalter der Großmetzgerei Sieber Schadensersatz zahlen, weil das Verbraucherschutzministerium im Jahr 2016 fälschlicherweise auch hinsichtlich verpackter und pasteurisierter Wurst vor Listerien gewarnt hatte und einen Rückruf der Produkte verfügte. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden und dem Unternehmen einen Amtshaftungsanspruch gegen den Freistaat zuerkannt.

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