Donnerstag, 20.1.2022
Rücknahme der Revision kann nicht widerrufen werden

Wer unmissverständlich erklärt, die eingelegte Revision zurücknehmen zu wollen, kann diese Erklärung nicht widerrufen. Der Bundesgerichtshof stellte die Wirksamkeit einer Rücknahmeerklärung deklaratorisch fest, als ein Angeklagter seine vorherige Rücknahme widerrufen wollte, nachdem ihn sein Verteidiger besucht hatte. Die Karlsruher Richter ließen die Erklärung, er sei bei Abfassung seiner Rücknahmeerklärung einem Irrtum unterlegen, nicht gelten.

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