Montag, 6.2.2023
Kongolese ist trotz rechtswidriger Abschiebung nicht zurückzuholen
Ein im November 2022 rechtswidrig abgeschobener kongolesischer Staatsangehöriger hat keinen Anspruch auf Rückholung nach Deutschland, weil er sogleich wieder abgeschoben werden müsste. Zwar sei sein psychischer Zustand bei der Abschiebung fraglich gewesen, so das Düsseldorfer Verwaltungsgericht. Da sich dieser aber durch die Abschiebung nicht verschlechtert habe, bestehe kein Bleiberecht. Mehr lesen
Montag, 10.5.2021
Deutschland muss abgeschobenen Flüchtling zurückholen

Deutschland muss einen nach Griechenland abgeschobenen Flüchtling aus dem Bürgerkriegsland Syrien zurückholen. Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden. Die Bundesrepublik werde "verpflichtet, die umgehende Rückholung des Antragstellers aus Griechenland zu veranlassen", heißt es in dem Beschluss vom 04.05.2021. Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl wertete den Beschluss als "Klatsche" für Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU).

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