Deutschland muss einen nach Griechenland abgeschobenen Flüchtling aus dem Bürgerkriegsland Syrien zurückholen. Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden. Die Bundesrepublik werde "verpflichtet, die umgehende Rückholung des Antragstellers aus Griechenland zu veranlassen", heißt es in dem Beschluss vom 04.05.2021. Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl wertete den Beschluss als "Klatsche" für Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU).
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