Montag, 8.3.2021
Kein Merkzeichen RF für behinderungsbedingte Auffälligkeiten auf Veranstaltungen

Schwerbehinderte Menschen haben nicht deshalb einen Anspruch eine Ermäßigung der Rundfunkgebühren durch Zuerkennung des Merkzeichens RF, weil sie wegen behinderungsbedingter Auffälligkeiten öffentliche Veranstaltungen meiden wollen. Es widerspräche gerade dem Inklusionsgedanken, wenn durch Empfindlichkeiten der Öffentlichkeit eine Teilnahme von behinderten Menschen begrenzt würde. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden. 

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