Donnerstag, 26.1.2023
Übergangsweise Befreiung von Rundfunkbeitragspflicht für Zweitwohnungen

Zweitwohnungsinhaber sind auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien - und zwar unabhängig davon, auf welchen Namen das Beitragskonto einer von mehreren Wohnungsinhabern bewohnten Hauptwohnung bei der Rundfunkanstalt geführt wird. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in drei Revisionsverfahren unter Verweis auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 2018.

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