Donnerstag, 29.4.2021
Bundespolizeibeamten steht Freizeitausgleich für "Ruhezeiten" bei G7-Gipfel zu

Polizeibeamte des Bundes haben für ihren Einsatz während des G7-Gipfels in Elmau und während der anschließenden Bilderberg-Konferenz Anspruch auf weiteren Freizeitausgleich auch für in den Dienstplänen so bezeichnete "Ruhezeiten", in denen die Beamten in ihren Unterkünften vor Ort bestimmten Einschränkungen unterlagen, um für eine eventuell notwendig werdende Heranziehung bereit zu sein. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht bestätigt.

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