Mittwoch, 14.10.2020
Öffentliche Haushaltslage kann Nettolimitierung beim Ruhegeld rechtfertigen

Liegt bei der betrieblichen Altersvorsorge ein Fall der planmäßigen Überversorgung vor, können laut Bundesarbeitsgericht im öffentlichen Dienst die Anforderungen der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung die Anpassung von Versorgungsregelungen, wie etwa die Einführung einer sogenannten Nettolimitierung, rechtfertigen. Die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit könnten die Änderung einer Anpassungsregelung stützen.

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