Freitag, 10.9.2021
"Alt-Auslandseinsätze" bei Berufssoldaten doppelt als ruhegehaltfähige Dienstzeit anzurechnen

Auch vor dem 01.12.2002 während einer Auslandsverwendung im Rahmen internationaler Einsätze der Bundeswehr geleistete Dienstzeiten von Berufssoldaten sind bei der Berechnung ihrer ruhegehaltfähigen Dienstzeit doppelt zu berücksichtigen, wenn der Eintritt in den Altersruhestand nach Inkrafttreten des § 25 Abs. 2 Satz 3 SVG am 13.12.2011 erfolgt ist. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Es weist aber darauf hin, dass die doppelte Anrechnung auf den Höchstruhegehaltssatz gedeckelt sei.

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