Einem früheren Soldaten, der die Existenz der Bundesrepublik Deutschland geleugnet haben soll, kann während eines Disziplinarverfahrens das Ruhegehalt teilweise einbehalten werden. Durch sein Verhalten kann er laut Bundesverwaltungsgericht seine nachwirkende soldatische Pflicht verletzt haben, sich nicht gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu betätigen. Die Bundesrepublik als sein Dienstherr dürfe auch weiterhin seine grundsätzliche politische Loyalität verlangen.
Mehr lesenEinem früheren verbeamteten Professor und Chefarzt der Göttinger Uniklinik wird nach dem Organspendeskandal das Ruhegehalt aberkannt. Dies hat das Verwaltungsgericht Göttingen bestätigt. Das vorsätzliche Erschleichen unberechtigter Organzuweisungen erschüttere die Grundlagen des ärztlichen Berufs. Die Schwere des Dienstvergehens führe zu einem endgültigen Vertrauensverlust.
Mehr lesenDas Verwaltungsgericht Trier hat einem Gerichtsvollzieher wegen Untreue das Ruhegehalt aberkannt. Der Beamte habe über mehrere Jahre die von Vollstreckungsschuldnern erlangten Zahlungen nicht an die jeweiligen Vollstreckungsgläubiger weitergeleitet beziehungsweise keine Erstattungen überzahlter Beträge veranlasst, führte das Gericht in seinem Disziplinarurteil vom 14.02.2022 aus.
Mehr lesenEiner Lehrerin, die sich im Ruhestand gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigt, indem sie das mit ihrer Verfassungstreuepflicht nicht zu vereinbarende Gedankengut der sogenannten Reichsbürgerbewegung verinnerlicht und aktiv nach außen getragen hat, ist das Ruhegehalt abzuerkennen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz mit einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden.
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