Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung sechs ehemaliger Mitglieder einer rockerähnlichen Gruppierung wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und weiterer Delikte zu Freiheitsstrafen auf Bewährung zwischen einem und zwei Jahren bestätigt. Er verwarf die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom Juli 2020.
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