Dienstag, 2.11.2021
Kein Einblick in Geschäftsgeheimnis

Eine Krankenkasse hat kein vollständiges Akteneinsichtsrecht in die Unterlagen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Das Bundesverwaltungsgericht beschränkte das Auskunftsrecht auf Informationen, die für eine Risikobewertung genutzt wurden. Einen Einblick der Kasse in Betriebsgeheimnisse des Herstellers der betroffenen Hüftprothesen – wie etwa eine Liste aller Abnehmer – lehnten die Leipziger Richter ab.

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