Mittwoch, 9.6.2021
Deckungsprozess muss Risikoausschluss wegen angeblicher Straftat klären

Ob ein Risikoausschluss wegen einer vorsätzlichen Straftat bei einer Rechtsschutzversicherung greift, muss im Deckungsprozess geklärt werden. Dabei ist die Versicherung laut Bundesgerichtshof weder an die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens gebunden noch vorläufig leistungspflichtig. Für die Voraussetzungen des Leistungsausschlusses sei sie aber darlegungs- und beweispflichtig.

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