Der Hinweis auf die geltenden 3G-Regeln durch die Direktorin eines Amtsgerichts stellte keinen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit dar. Auf dem Weg ins Gericht müssten Richter sich auch an die allgemeinen Straßenverkehrsregeln halten, wie das Dienstgericht Cottbus betonte. Zudem habe schon keine dienstaufsichtsrechtliche Maßnahme vorgelegen.
Mehr lesenDie in Polen geltende Regelung, nach der der Justizminister, der gleichzeitig Generalstaatsanwalt ist, Richter an Strafgerichte höherer Ordnung abordnen und eine solche Abordnung jederzeit beenden kann, ist unionsrechtswidrig. Sie wahrt laut Europäischem Gerichtshof das Erfordernis der richterlichen Unabhängigkeit nicht, weil die Abordnung eines Richters als Instrument zur politischen Kontrolle des Inhalts justizieller Entscheidungen eingesetzt werden könnte.
Mehr lesenDie bloße Tatsache, dass Richter während der Ära der Volksrepublik Polen erstmals in ein richterliches Amt berufen worden sind, ist für sich genommen kein Faktor, der als solcher ihre Unabhängigkeit heute in Frage stellen könne. Diese Auffassung vertritt der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Michal Bobek. Angerufen hat den EuGH das Oberste Gericht Polens, das Zweifel an der Unabhängigkeit einiger Richter des Berufungsgerichts Breslau hat.
Mehr lesen