Montag, 30.11.2020
Richteramt kein Freibrief für Kollegenschelte

Die verfassungsrechtlich verbriefte richterliche Unabhängigkeit gibt Richtern weder das Recht, ihre Kollegen herabzuwürdigen noch ihre politischen Ansichten zu verbreiten. Der Bundesgerichtshof hat in zwei Urteilen vom 27.10.2020 entschieden, dass solche Äußerungen der Dienstaufsicht unterliegen. In den konkreten Fällen war in Urteilen die Flüchtlingspolitik von Angela Merkel kritisiert und der nachfolgenden Instanz vorab sachfremde Erwägungen unterstellt worden.

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