Freitag, 19.11.2021
Richterdaten müssen nicht herausgegeben werden

Die Berliner Senatsverwaltung muss personenbezogene Daten der Berliner Richterinnen und Richter nicht zugänglich machen, sofern diese nicht eingewilligt haben. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden und somit die Klage der Betreiberin des digitalen Bewertungsportals "richterscore" abgelehnt. Als Begründung führte das Gericht insbesondere den Schutz personenbezogener Daten an, der einem privaten Auskunftsanspruch entgegen stehe.

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