Freitag, 3.6.2022
Konzerte auf Insel Grafenwerth kurzfristig untersagt

Drei Konzerte am Pfingstwochenende auf der Rheininsel Grafenwerth in Bad Honnef dürfen nicht stattfinden. Mit einer Zwischenentscheidung hat das Verwaltungsgericht Köln am 02.06.2022 angeordnet, dass sämtliche Vorbereitungshandlungen für die Konzerte einzustellen sind. Es hat in der Zwischenentscheidung mitgeteilt, den endgültigen Beschluss den Beteiligten noch heute zuzustellen. Die Kurzfristigkeit der Entscheidung beruhe auf dem Verhalten der Verfahrensbeteiligten.

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