Montag, 26.7.2021
Kein Schadenersatz für Sturz von Rettungstrage

Eine Verletzung beim Sturz von einer Rettungstrage begründet nur dann einen Schadenersatzanspruch, wenn die Trage falsch gehandhabt oder unzureichend gewartet wurde. Dabei kann allerdings kein vollständiger und tiefgreifender Funktionstest vor jedem Einsatz verlangt werden. Laut Oberlandesgericht Braunschweig genügt, wenn die Trage die regelmäßigen technischen Prüfungen bestanden hat, eine Sichtprüfung. Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung bestätigt.

Mehr lesen