Donnerstag, 21.7.2022
Einsatz eines Prognoseinstruments rechtfertigt keine Pflichtverteidigung im Vollstreckungsverfahren

Eine Beiordnung im Vollstreckungsverfahren kann bei entsprechender Bedeutung des Falls für den Verurteilten oder besonderer Komplexität der Sach- und Rechtslage erfolgen. Weder die Zuständigkeit des OLG für Reststrafenaussetzung noch der Einsatz eines strukturierten Programms zur Planung des weiteren Vollzugs durch die Haftanstalt führen nach Ansicht des Bundesgerichtshofs allein zur Notwendigkeit einer Pflichtverteidigerbestellung.

Mehr lesen