Montag, 13.12.2021
Botschaft darf Angeklagtem in Cum-Ex-Verfahren Reisepass entziehen

Die Entziehung des Reisepasses eines wegen Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall Angeklagten durch eine Deutsche Botschaft ist rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden und den Eilantrag des – ins Ausland geflüchteten – Angeklagten, der mit Cum-Ex-Geschäften einen Schaden von rund 280 Millionen Euro zulasten des deutschen Fiskus verursacht haben soll, abgelehnt.

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