Die Entziehung des Reisepasses eines wegen Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall Angeklagten durch eine Deutsche Botschaft ist rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden und den Eilantrag des – ins Ausland geflüchteten – Angeklagten, der mit Cum-Ex-Geschäften einen Schaden von rund 280 Millionen Euro zulasten des deutschen Fiskus verursacht haben soll, abgelehnt.
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