Freitag, 29.7.2022
Miteinander verbundene Einzelflüge bei "Punkt-zu-Punkt"-Fluglinie kein zusammengesetzter Flug

Auch bei einem einheitlichen Buchungsvorgang von zeitlich auf einander abgestimmten Einzelflügen können zwei separate Einzelverbindungen im Sinn der europäischen Fluggastrechte-Verordnung vorliegen. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main bezüglich zweier bei einer "Punkt-zu-Punkt"-Fluglinie gebuchten Flüge entschieden und einen Anspruch auf eine Ausgleichzahlung wegen Verspätung verneint.

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