Identifiziert sich ein Angestellter im Polizeidienst mit der sogenannten Reichsbürger-Ideologie, darf ihm gekündigt werden. Dies hat das Landesarbeitsgericht Hamburg mit Urteil vom 22.04.2022 entschieden. Es fehle dann an dem für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst erforderlichen Mindestmaß an Verfassungstreue, so das LAG.
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